Anpacken und Mitmachen

Helfer werden immer gesucht!

Voraussetzungen gibt es nur eine: Spaß an der Arbeit mit Kindern zwischen 6 und 10 Jahren und , die JuLeiCa sollte vorhanden sein. Kann auch nach der Aufnahme der Helfertätigkeit jederzeit durch die Teilnahme an Lehrgängen erworben werden. Fragen hierzu beantworten die Wehrführer gerne. 

Möglichkeit 1: Leiter der Kinderabteilung

Die Leitung der Kinderabteilung ist nach Maßgabe des § 2 insbesondere verantwortlich für
1. das Aufstellen der Spiel- und Schulungsangebote der       Kinderabteilung,
2. das Planen und Durchführen dieser Veranstaltungen,
3. das Zusammenarbeit mit dem Wehrvorstand,
4. das Zusammenarbeit mit der Jugendfeuerwehrwartin oder dem Jugendfeuerwehrwart der Jugendabteilung,
5. das Erledigen der laufenden Verwaltungsarbeiten.
Die Leitung der Kinderabteilung kann an den Sitzungen des Wehrvorstandes mit beratender Stimme teilnehmen. Die Teilnahme wird anlassbezogen durch die Leitung der Kinderabteilung beim Wehrvorstand beantragt oder erfolgt auf Einladung des Wehrvorstandes.


Möglichkeit 2: Betreuer der Kinderabteilung

Betreuer einer Kinderabteilung sind Mitglied der Feuerwehr ggf. in der Verwaltungsabteilung. Sie unterstützen die Leitung bei der Durchführung aller Dienste und sonstige Angelegenheiten die für den Dienstbetreib notwendig sind.